Nutzungsbestimmungen für bereitgestellte Fotografien

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbestimmungen gelten für alle von Maximilian Handke (nachfolgend: Fotograf) im Rahmen des von den Auftraggeber:innen erteilten Auftrags erstellten und bereitgestellten Bilddateien. Fotograf und Auftraggeber:innen werden nachfolgend gemeinsam auch als Parteien bezeichnet.

Die Nutzungsbedingungen gelten mit dem Abruf der Bilder als angenommen.

2. Nutzungsrechte und -umfang

2.1 Allgemeines

Die Nutzung der Bilder ist den Auftraggeber:innen nur zum Privatgebrauch gestattet; eine Veröffentlichung ist grundsätzlich untersagt. Den Auftraggeber:innen steht es frei, eine Einwilligung zur gegenseitigen Nutzung über den Mitgliederbereich oder schriftlich gegenüber dem Fotografen zu erteilen. In diesem Fall regeln nachfolgen Punkte 2.2 und 2.3 die Nutzung. Unabhängig davon ist der Abschluss einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien möglich, durch welche abweichende Nutzungsinhalte vereinbart werden können. Das Vorliegen einer entsprechenden individuellen Vereinbarung wird im Mitgliederbereich hinterlegt.

Eine Einwilligung der Auftraggeber:innen zur gegenseitigen Nutzung ermächtigt beide Parteien, die erstellten Bilder wie in Punkt. 2.2, 2.3, 3 und 5 beschrieben oder entsprechend einer etwaigen gesonderten Vereinbarung zu verwenden.. Sind auf den erstellten Bildern bzw. in den entsprechenden Bilddateien mehrere Personen abgebildet, sichern die Auftraggeber:innen mit dem Erteilen der vorbenannten Einwilligung zu, dass alle dargestellten Personen gemäß § 22 KUG mit der Veröffentlichung der Bilder im vereinbarten Rahmen einverstanden sind. Auf Verlangen des Fotografen, ist dieses Einverständnis der weiteren abgebildeten Person(en9 schriftlich nachzuweisen. Wird dem nicht nachgekommen, kann er die Verwendung der Bilder untersagen, was insbesondere die Löschung aller veröffentlichten Kopien einschließt, soweit dies technisch möglich ist. Der/ Die Auftraggeber:in stellen den Fotograf von allen Ansprüchen frei, die die weiteren abgebildeten Personen frei aufgrund einer unberechtigten Abbildung aufgrund nicht erteilten Einverständnisses erheben.

2.2 Nicht-kommerzielle Nutzung

Liegt eine Einwilligung zur gegenseitigen Nutzung vor, dürfen die übermittelten Bilder und Bilddateien von den Auftraggeber:innen für nicht-kommerzielle Zwecke uneingeschränkt genutzt werden. Dazu zählen z.B.:

  • private Archivierung und Nutzung (auch Druck für den Privatgebrauch)

  • Veröffentlichung auf privaten oder sozialen Plattformen, soweit diese nicht der Erzielung von Einnahmen dienen

  • Verwendung im persönlichen Umfeld (z.B. in Erinnerungsalben etc.)

2.3 Kommerzielle Nutzung zur Eigenwerbung

Liegt eine Einwilligung zur gegenseitigen Nutzung vor, ist eine eingeschränkte kommerzielle Nutzung durch die Auftraggeber:innen für Zwecke der Eigenwerbung bzw. bei Vorlage der entsprechenden Einverständnisses zum Zweck der Werbung für die weitere(n) abgebildete(n) Person(en) erlaubt .
Zulässig ist insbesondere:

  • Veröffentlichung auf eigenen Websites oder Social-Media-Profilen

  • Verwendung auf Visitenkarten, Flyern, Standaufstellern oder im Portfolio

Nicht erlaubt ist:

  • der Weiterverkauf der Bilder oder Bildddateien

  • der Verkauf von Prints oder die entgeltliche Weitergabe an Dritte

  • die Nutzung in Kampagnen oder Werbeanzeigen, die auf Drittanbieterprodukte/-dienstleistungen abzielen, politische Parteien unterstützen oder sich auf strafbare Inhalte beziehen

3. Nutzungsrecht des Fotografen

Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt beim Fotografen. Der Fotograf ist zur uneingeschränkten Verwendung der Bilder bzw. Bilddateien berechtigt, insbesondere im Rahmen von Eigenwerbung.

Die Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen unterliegt der Einwilligung zur gegenseitigen Nutzung, sofern keine der Ausnahmen aus § 23 KUG Abs. 1 zutrifft. In diesem Fall gelten Punkt 2.2 und 2.3 analog sowie etwaige individuelle Vereinbarungen ebenfalls vorrangig für den Fotografen.

4. Bildbearbeitung durch die Auftraggeber:innen

Die Bearbeitung des durch den Fotografen geschaffenen Werks ist grundlegend unzulässig. Ausnahmen gelten, wenn:

  1. Dieses zur Veröffentlichung auf einer Plattform an ein vorgegebenes Seitenverhältnis angeglichen werden muss oder

  2. Prägnant auf die nachträglichen Veränderungen hingewiesen und diese im Einzelnen konkret als solche benannt werden. Der Hinweis muss für den Betrachter leicht (im Digitalen binnen 2 Mausklicks) zu erreichen sein. Er kann insbesondere durch Ergänzungen in den Bildbeschreibungen realisiert werden.

Eine Bearbeitung, welcher zu einer Entfremdung des Bildes oder der Bildaussage führt, ist untersagt.

5. Veröffentlichung und Namensnennung

Die Veröffentlichung durch Fotograf und Auftraggeber:innen ist grundsätzlich gestattet, sofern eine Einwilligung zur gegenseitigen Nutzung nach Punkt 2.1 vorliegt. Die Regelungen etwaiger gesonderter Vereinbarungen sind zu beachten. Einschränkungen der Veröffentlichungsbefugnis werden im Mitgliederbereich für die Auftraggeber:innen sichtbar dokumentiert.

Eine namentliche Nennung des Fotografen als Urhebers ist verpflichtend, wenn sie ohne erhöhten Aufwand möglich ist (z.B. in Instagram-Bildunterschriften) und sie den ästhetischen Eindruck des Werkes nicht wesentlich beeinträchtigt. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt oder wurden hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen, entfällt die Verpflichtung des/ der Auftraggeber:innen.

6. Lieferung, Formate und Schutz

Die Bildlieferung erfolgt ausschließlich digital im JPG-Format. RAW-Dateien werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Eine ausgabespezifische Optimierung der Bilder (bspw. für Druck) erfolgt im Allgemeinen nicht. Die Auslieferung erfolgt ohne Wasserzeichen, Logo oder Quellenhinweise.

Es können hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Diese sind zu dokumentieren.

7. Vorauswahl unbearbeiteter Bilder

Auftragger:innen können im Mitgliederbereich eine Vorschau unbearbeiteter Bilder zur Sichtung und Vorauswahl anfordern.
Diese Bilder dienen ausschließlich dem Auswahlprozess für die weitere Verarbeitung. Jede darüberhinausgehende Nutzung – insbesondere Veröffentlichung, Speicherung außerhalb des Systems oder Weitergabe – ist untersagt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Fotograf behält sich die Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche vor.

8. Haftung des/ der Auftraggeber:innen

Der/ Die Auftraggeber:innen stehen dafür ein, dass die vom Fotografen zur Verfügung gestellten Bilder bzw. Bilddateien ausschließlich entsprechend der geltenden bzw. vereinbarten Nutzungsinhalte verwendet werden. Der/ Die Auftraggeber haften für einen durch die nicht vom Nutzungsinhalt gedeckte Verwendung und stellen den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren können. Soweit der/die Auftraggeber:innen zur Veröffentlichung und Nutzung der Bilder bzw. Bilddateien nach Maßgabe der vorliegenden Nutzungsbedingungen berechtigt sind, obliegt ihm/ihr die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.